PostHeaderIcon Tiroler Dienstleistungsgesetz tritt in Kraft

Grenzüberschreitendes Angebot von Dienstleistungen erleichtert

Das Tiroler Dienstleistungsgesetz ist in Kraft getreten. Gemeinsam mit dem Dienstleistungsgesetz des Bundes ergeben sich erhebliche Erleichterungen für Unternehmen, die EU-weit grenzüberschreitend ihre Dienstleistungen anbieten wollen. „Wesentlich für Unternehmen ist die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, der über rechtliche Voraussetzungen informiert und als Servicestelle agiert“, erklärt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Darüber hinaus dient der Ansprechpartner als Schnittstelle zwischen Dienstleister und Behörden, um Verfahren zu vereinfachen.

In Tirol können sich neben ausländischen Unternehmen auch inländische an den Ansprechpartner wenden. LRin Zoller-Frischauf: „Dies ist vor allem für KMUs und Ein-Personen-Unternehmen von Vorteil, da die Servicestelle wichtige Kontakte herstellt und bei Verfahren unterstützt.“ Der Einheitliche Ansprechpartner ist in der Abteilung Wirtschaft und Arbeit des Landes angesiedelt. (eap.tirol.gv.at)

Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzes ist die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen den Behörden im In- und Ausland: Über das elektronische Binnenmarkt-Informationssystem IMI können alle zuständigen Behörden miteinander in Kontakt treten. Dadurch werden einerseits Verfahren für Unternehmen vereinfacht, andererseits ermöglicht die verbesserte Kontrolle auch einen erhöhten Schutz der KonsumentInnen.

 
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