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Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kaiserblick Media AG, Mitterfeld 2, 6345 Kössen

1. Für den Inhalt von Anzeigen und Einschaltungen haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag sowie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fa. Kaiserblick Media KG und deren Mitarbeiter sowie die Geschäftsführung diesbezüglich in jeder Hinsicht schad- und klaglos zu halten. Das Zeitungs-Format obliegt dem Herausgeber, kann ohne Angabe von Gründen geändert werden und ist kein Reklamationsgrund. Etwaige bereits beauftragte Inserate werden adäquat angepasst.

2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen wird, wie auch bei undeutlich geschriebenen Textvorlagen, mangelhaften Unterlagen, für die Richtigkeit der Wiedergabe keine Gewähr übernommen.

3. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert und sind kostenpflichtig. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

4. Die Fa. Kaiserblick Media KG behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. von diesen zurückzutreten, auch dann, wenn ein Abschluss auf wiederholtes Erscheinen der Veröffentlichung vorliegt, ohne dass dem Auftraggeber darauf ein Recht auf Schadenersatz erwächst.

5. Die Fa. Kaiserblick Media KG, 6345 Kössen, haftet nicht für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler der Fa. Kaiserblick Media KG Kössen der Sinn der Anzeige verändert wird und damit die Erfolgsaussichten in Frage gestellt sind. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch auf eine kostenlose Ersatzeinschaltung beschränkt bleibt. Die Fa. Kaiserblick Media KG Kössen leistet nicht für einen bestimmten Tag der Auslieferung der Zeitschrift Gewähr. Das Risiko für eine fristgerechte Veröffentlichung von Anzeigen bzw. Einschaltungen trägt somit der Auftraggeber. Die Papierqualität ist kein Reklamationsgrund und wird nicht anerkannt.

6. Reklamationen werden nur schriftlich innerhalb 7 Tage nach Erscheinen des Inserates, der Anzeige oder Einschaltung anerkannt, nach Druckfreigabe überhaupt nicht mehr. Druck- und/oder Papierqualität werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt.

7. Inseratausschnitte werden bei Formatanzeigen mit der Rechnung geliefert.

8. Platzierungswünsche sind für die Fa. Kaiserblick Media KG nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages verbindlich. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden.

9. Kosten für Änderungen vereinbarter Ausführungen und Lieferung bzw. Herstellung gewünschter Zeichnungen oder Druckvorlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10. Wird je nach Jahresumsatz der laut Tarif und Mediendaten erreichte Kundenrabatt bereits im vorhinein beansprucht bzw. gewährt, so steht der Fa. Kaiserblick Media KG das Recht zu, zuviel beanspruchten oder gewährten Kundenrabatt nachzufordern. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung der „Aktion 15“. Sollte über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren bzw. Ausgleichsverfahren eröffnet werden, entfällt jeder Tarifnachlass. Ein Rücktritt von einer Vereinbarung, die mehrere Werbeeinschaltungen und/oder sonstige Aufträge umfasst, ist maximal bis 7 Tage ab Unterfertigung der Vereinbarung möglich. Hält der Kunde die Vereinbarung nicht ein (beispielsweise indem er nicht wie vereinbart Inserate schaltet), ist die Kaiserblick Media KG berechtigt, sowohl Einzelbeträge als auch den Gesamtbetrag fällig zu stellen und den gewährten Rabatt nachzuverrechnen. Die Fa. Kaiserblick Media KG ist nicht verpflichtet, auf Termine und deren Einhaltung hinzuweisen.

11. Jahresvereinbarung/längerfristige Vereinbarung: Bucht ein Kunde einen Gesamtinseratauftrag, so ist er verpflichtet, über die vereinbarte Laufzeit hinweg in aufeinander folgenden Kaiserblick-Ausgaben zu inserieren. Hält der Kunde dies nicht ein oder will der Kunde früher aussteigen, so wird die Fa. Kaiserblick Media KG die aushaftenden Inserate mit je 1/2 Seite 4c oder wahlweise das vereinbarte Gesamt-Inseratvolumen im Voraus und zur Gänze in Rechnung stellen bzw. nachfordern.

Das Inserat bleibt so lange gleich, bis der Auftraggeber Änderungen oder ein neues Sujet von sich aus zur Verfügung stellt. Bei Inseratvereinbarungen, die bis auf weiteres laufen (also ohne Befristung), kann die Fa. Kaiserblick Media KG bei Nichterfüllung oder Nichtbezahlung 1 Jahresumsatz lt. Auftragsvolumen bzw. bei wechselnden Inseratgrößen eine Pauschale von EUR 14.000.-- + MwSt., AA in Rechnung bzw. fällig stellen.

12. Zahlungsbedingungen:

Bezahlung vor Leistungsstellung innerhalb von 7 Tagen netto ab Auftragserteilung. Bei Werbepaketen (=Aufträge für mehrere Ausgaben) kann eine Gesamtfaktura erstellt werden, die bei Auftragsunterfertigung zur Gänze fällig ist. Sondervereinbarungen sind möglich. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 12% Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten, Anwalts- und Bankspesen berechnet. Die Fa. Kaiserblick Media KG kann die Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Gewährung von Sonderkonditionen ist die Einhaltung des Zahlungstermins absolut bindend. Bei verspäteten Zahlungen ist die Fa. Kaiserblick Media KG berechtigt, gewährte Rabatte nach zu verrechnen, zukünftige Rabatte zu streichen sowie Mahnspesen und Zinsen zu verrechnen. Die Fa. Kaiserblick Media KG behält sich vor, Forderungen an Dritte abzutreten, diese per Inkasso oder Rechtsanwalt einzuklagen. Eine etwaige veränderte Firmenkonstellation (z.B. neue Teilhaber, neue Inhaber etc.) entbindet nicht von bestehenden Vereinbarungen bzw. bereits erteilten Aufträgen. Kündigungsfrist: Eine Kündigung ist 7 Tage ab Auftragserteilung in schriftlicher Form möglich.

13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kitzbühel.

 

 
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